Qualitätsgarantie und Reklamation

REKLAMATIONSFORMULAR

    Lieferant/ALBA-Partner

    Kunde

    Beanstandete Ware

    Wir empfehlen, das mangelhafte Produkt zu fotografieren und das Foto dem Reklamationsformular beizufügen – so können wir die Reklamation schneller bearbeiten. Bei der Versendung der Waren im Rahmen einer Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die Waren so zu verpacken, dass sie durch die Handhabung und den Transport nicht beschädigt oder zerstört werden. Die Ware sollte sich in einem Zustand befinden, der die Abwicklung des Reklamationsverfahrens ermöglicht, z. B. sollte sie nicht stark verschmutzt sein.

    REKLAMATIONSORDNUNG UND QUALITÄTSGARANTIE

    (Stand 01.02.2026)

    I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

    1. Diese Reklamationsordnung wurde gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch der Tschechischen Republik in der jeweils geltenden Fassung (nachfolgend „Bürgerliches Gesetzbuch“), erstellt und gilt für sämtliche Waren, die von der Gesellschaft ALBA CR spol. s r.o., mit Sitz Masarykovo náměstí 26, Škvorec, Identifikationsnummer: 629 09 134, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abteilung C, Einlage 34750 (nachfolgend „Verkäufer“), verkauft werden. Sie findet Anwendung auf die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung durch Käufer, die als Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches handeln.
    2. Mit Abschluss des Kaufvertrages erkennt der Käufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALBA CR spol. s r.o. sowie diese Reklamationsordnung als verbindlich an und bestätigt, dass er mit deren Inhalt vertraut ist. Diese Reklamationsordnung sowie die Qualitätsgarantie gelten für alle Vertragsverhältnisse, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
    3. Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (nachfolgend „Reklamation“) sind ausschließlich nach Maßgabe dieser Reklamationsordnung geltend zu machen. Soweit diese Reklamationsordnung keine entsprechende Regelung enthält, gelten die einschlägigen Vorschriften der Rechtsordnung der Tschechischen Republik.

     

    II. HAFTUNG DES VERKÄUFERS FÜR MÄNGEL

      1. Der Verkäufer liefert dem Käufer den Kaufgegenstand in der vereinbarten Menge, Qualität und Ausführung gemäß Bestellung und Auftragsbestätigung. Der Verkäufer haftet dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln ist. Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich ausschließlich auf Konstruktions-, Herstellungs- oder sonstige Mängel, die vom Verkäufer zu vertreten sind. Insbesondere haftet der Verkäufer dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer:
    • die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbarten Eigenschaften aufweist; fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Ware die Eigenschaften, die der Verkäufer beschrieben hat oder die der Käufer unter Berücksichtigung der Art der Ware und der vom Verkäufer vorgenommenen Werbung erwarten durfte,
    • sich für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck eignet oder für den üblichen Verwendungszweck von Waren gleicher Art geeignet ist,
    • hinsichtlich Qualität und Ausführung einem vereinbarten Muster oder einer Vorlage entspricht, sofern die Qualität oder Ausführung nach einem solchen Muster oder einer Vorlage bestimmt wurde, und der vereinbarten Menge entspricht,
    • den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entspricht.
      1. Der Ware werden ein Steuerbeleg (Rechnung) sowie ein Lieferschein beigefügt; bei ausgewählten Produkten wird zusätzlich ein Garantieschein ausgestellt. Ist kein Garantieschein beigefügt, gilt der Steuerbeleg (Rechnung) als Nachweis für die Geltendmachung von Reklamationen.

     

    III. BESCHAFFENHEIT BEI ÜBERGABE

      1. Der Verkäufer erklärt, dass die Ware dem Käufer in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der §§ 2095 und 2096 des Bürgerlichen Gesetzbuches übergeben wird.
      2. Die Ware ist mangelhaft, wenn sie nicht die in den §§ 2095 und 2096 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Eigenschaften aufweist, insbesondere nicht die vereinbarte Menge, Qualität oder Ausführung hat. Als Mangel gilt auch die Lieferung einer anderen als der vereinbarten Ware. Eine geringere Liefermenge stellt keinen Mangel dar, sofern sich diese aus dem Lieferschein oder aus einer Erklärung des Verkäufers ergibt. Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung entstehen nur bei Mängeln, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer vorhanden sind.

     

    IV. RECHTE AUS MÄNGELHAFTUNG

      1. Der Gefahrübergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer am vereinbarten Erfüllungsort oder im Zeitpunkt der Übergabe an den Transportunternehmer zum Transport an den Bestimmungsort.
      2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei der Übernahme sorgfältig auf Unversehrtheit, Menge und Vollständigkeit des Zubehörs zu prüfen.
      3. Sichtbare Schäden an der Ware oder deren Verpackung, die bei der Lieferung festgestellt werden, sind unverzüglich mit dem Transporteur zu klären und im Übergabeprotokoll (Lieferschein) zu vermerken. Der Käufer ist berechtigt, beschädigte Ware vom Transporteur nicht anzunehmen und ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über den festgestellten Schaden gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu informieren. Werden Mengenabweichungen oder offensichtliche äußere Mängel nicht gemäß den oben genannten Bestimmungen behandelt, bestehen keine Rechte aus Mängelhaftung.
      4. Unterlässt der Käufer die Prüfung der Ware bei der Übergabe, kann er Rechte aus Mängeln, die bei einer solchen Prüfung erkennbar gewesen wären, nur geltend machen, wenn er nachweist, dass diese Mängel (z. B. fehlendes Zubehör) bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden waren.
      5. Entspricht die Ware bei Übergabe nicht den oben genannten Anforderungen und liegt eine wesentliche Vertragsverletzung vor, ist der Käufer berechtigt:

    a) die Lieferung einer mangelfreien neuen Ware zu verlangen, sofern dies nach der Art des Mangels nicht unangemessen ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Ware, kann der Käufer nur den Austausch dieses Teils verlangen; dieser wird durch ein neues Teil ersetzt, das zum Zeitpunkt der Reklamation üblich für das jeweilige Stuhlmodell verwendet wird.

    b) Verzichtet der Käufer auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder auf das Recht auf Lieferung mangelfreier Neuware, Ersatz des Teils oder Reparatur, kann er eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.

    c) Der Käufer hat Anspruch auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises auch dann, wenn der Verkäufer keine mangelfreie Neuware liefern, keinen Austausch oder keine Reparatur vornehmen kann, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder die Behebung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre.

    d) Der Käufer ist nur in den im Kaufvertrag, im Rahmenkaufvertrag, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften vorgesehenen Fällen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer mit Zugang der Erklärung wirksam. Der Käufer ist nicht zum Rücktritt berechtigt und kann keine Lieferung einer neuen Sache verlangen, wenn er die Ware nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er sie erhalten hat.

    6. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei der Mängelanzeige oder unverzüglich danach mitzuteilen, welches Recht er geltend macht; diese Wahl kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (§ 2106 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch) geändert werden.

    7. Der Käufer übergibt die Ware zum Reklamationsverfahren in einem Zustand, der die Bearbeitung der Reklamation ermöglicht. Der Verkäufer nimmt insbesondere stark verschmutzte Ware (z. B. Dreck, Flüssigkeiten usw.) nicht zur Reklamation an.

    8. Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass ihm das Recht zur Geltendmachung der Reklamation zusteht, insbesondere durch Vorlage des Kaufnachweises. Eine erneute Reklamation desselben Mangels ist ausgeschlossen, sofern hierfür bereits eine angemessene Minderung des Kaufpreises gewährt wurde

    9. Die Reklamation kann der Käufer in der Betriebsstätte der ALBA CR spol. s r.o., in der die Ware gekauft wurde, oder am Sitz der Gesellschaft geltend machen. Der Reklamation ist der Kaufbeleg beizulegen.

    10. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind folgende Mängel:

    • wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag und hierfür ein Preisnachlass vereinbart wurde,
    • bei gebrauchter Ware, soweit der Mangel dem Grad der Nutzung oder Abnutzung Übergabe entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte,
    • bei vom Käufer verursachten Mängeln (z. B. unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, mangelhafte Wartung, Eingriffe oder mechanische Beschädigung),
    • bei Mängeln aufgrund der Nichtbeachtung von Anweisungen des Verkäufers bzw. Herstellers (z. B. unsachgemäße Montage durch den Käufer oder beauftragte Dritte),
    • bei Mängeln infolge äußerer Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers (z. B. höhere Gewalt),
    • bei unsachgemäßer Nutzung entgegen allgemein bekannten Verwendungsregeln,
    • bei Nutzung unter Bedingungen (Temperatur, Staub, Feuchtigkeit, chemische oder mechanische Einflüsse), die nicht den vom Verkäufer bzw. Hersteller vorgesehenen Umgebung entsprechen oder sich eindeutig aus der Art der Ware ergeben,
    • bei gewöhnlicher Abnutzung von Verschleißteilen (z. B. Bezugsmaterialien, Schaumstoffe, Polsterungen, Rollen, Gleiter, Oberflächen von Gestellen/Fußkreuzen),
    • bei Mängeln an Materialien, die vom Kunden zur Herstellung bereitgestellt wurden, sowie daraus resultierenden Mängel oder Schäden,
    • bei Farb- und Oberflächenabweichungen gegenüber Marketingmaterialien (Kataloge, Preislisten) sowie bei Farbunterschieden zwischen in unterschiedlichen Chargen gefertigten Produkten,
    • bei natürlichen Materialeigenschaften wie naturbedingte Abweichungen von Holzfarben, Änderungen der Oberflächeneigenschaften, einschließlich Farbverlust (Verblassen) aufgrund von Alterung, Lichteinwirkung, direkter Sonneneinstrahlung oder Kontakt mit anderen Materialien; natürliche Ledermerkmale und Veränderungen des Leders infolge unsachgemäßen Gebrauchs; Pilling von Bezugsstoffen.
    • wenn der vorgelegte Garantieschein oder der Kaufnachweis offensichtliche Anzeichen für Änderungen der Angaben aufweist.

     

    V. GEWÄHRLEISTUNGSFRIST UND GELTENDMACHUNG VON REKLAMATIONEN

      1. Der Verkäufer gewährt auf das gesamte Sortiment eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten, sofern in der jeweils gültigen Preisliste nichts anderes angegeben ist. Für die Produktreihe EMPIRE gilt eine verlängerte Gewährleistungsfrist von 60 Monaten. Eine Verlängerung oder Erneuerung der Gewährleistungsfrist nach deren Ablauf ist ausgeschlossen, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die gewährte Garantie bedeutet, dass die gelieferte Ware für den gewöhnlichen Verwendungszweck geeignet ist und ihre üblichen Eigenschaften behält.
      2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer. Wird die Ware gemäß Vertrag versandt, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung an den Bestimmungsort.
      3. Die Gewährleistung gilt ausschließlich für Produkte, die bestimmungsgemäß sowie unter Einhaltung der Vorgaben zur Montage, Nutzung, Wartung und Reinigung verwendet werden.
      4. Die Produkte sind für eine Nutzung von maximal 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich ausgelegt (ausgenommen hiervon sind Produkte mit ausdrücklicher 24/7-Eignung). Bei einer darüberhinausgehenden Nutzung verkürzt sich die Garantiefrist entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer.
      5. Zur Geltendmachung einer Reklamation hat der Käufer das REKLAMATIONSFORMULAR auf der Website der ALBA CR spol. s r.o. unter com auszufüllen. Nach Eingang der Reklamation erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung in Form eines Reklamationsprotokolls, das als Nachweis für die Bearbeitung der Reklamation dient.
      6. Der Käufer ist verpflichtet, bei jeder Reklamation sämtliche erforderlichen Angaben vollständig und korrekt anzugeben, insbesondere die Rechnungs- oder Lieferscheinnummer, eine Beschreibung des Mangels sowie den gewünschten Lösungsvorschlag. Der Käufer haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit der angegebenen Daten. Das Reklamationsprotokoll enthält insbesondere Angaben zum Zeitpunkt der Reklamation, zum Inhalt der Reklamation sowie zur vom Käufer gewünschten Art der Reklamationsbearbeitung.
      7. Während der Gewährleistungsfrist beseitigt der Verkäufer unentgeltlich sämtliche Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, entweder durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Teile. Die Art der Reklamationsbearbeitung erfolgt nach Wahl des Verkäufers; der Verkäufer ist insbesondere berechtigt, die Ware zu reparieren, mangelhafte Teile auszutauschen oder die reklamierte Ware durch neue Ware zu ersetzen. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen sich die Ware im Reklamationsverfahren befindet.
      8. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Austauschs der Ware im Rahmen der Reklamationsbearbeitung keine neue Gewährleistungsfrist beginnt.

     

    VI. REKLAMATIONSBEARBEITUNG

      1. Die Reklamation einschließlich der Mängelbeseitigung wird vom Verkäufer schnellstmöglich unter Berücksichtigung des Umfangs der geltend gemachten Mängel, der Art der Ware sowie der betrieblichen Kapazitäten des Verkäufers bearbeitet, in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation.

     

    VII. ABHOLUNG DER WARE NACH DER REKLAMATIONSBEARBEITUNG

      1. Nach Abschluss der Reklamationsbearbeitung informiert der Verkäufer den Käufer schriftlich, telefonisch oder per SMS. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen.
      2. Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Art und den Zeitpunkt der Reklamationsbearbeitung aus bzw. übersendet diese. Die Bestätigung enthält gegebenenfalls Angaben zur durchgeführten Reparatur und zur Dauer der Reklamationsbearbeitung sowie im Falle einer Ablehnung die Begründung der Reklamation.
      3. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Reklamationsbearbeitung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, Lagerkosten in Höhe von 100 CZK pro Position und angefangenem Kalendertag zu berechnen sowie die Ware auf Rechnung des Käufers selbst zu veräußern oder auf Kosten des Käufers zu entsorgen. Der Verkäufer hat den Käufer vorab auf dieses Vorgehen hinzuweisen.
      4. Bei Abholung der Ware nach Abschluss der Reklamationsbearbeitung hat der Käufer den bei der Reklamationsannahme ausgestellten Beleg vorzulegen und sich auszuweisen.

     

    VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

      1. Diese Reklamationsordnung sowie die Qualitätsgarantie treten am 01.02.2026 in Kraft.
      2. Änderungen der Reklamationsordnung sowie der Qualitätsgarantie bleiben vorbehalten. Für jeden Kaufvertrag gelten die zum Zeitpunkt seines Abschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Reklamationsordnung sowie die Qualitätsgarantie.