REKLAMATIONSORDNUNG UND QUALITÄTSGARANTIE
(Stand 1.4.2022)
I. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
- Diese Reklamationsordnung wurde gemäß dem tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuch Nr. 89/2012 Slg. und dem Verbraucherschutzgesetz Nr. 634/1992 Slg. in der geltenden Fassung verfasst und gilt für Waren, die von ALBA CR spol. s r.o. verkauft werden, bei denen während der Gewährleistungsfrist die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung geltend gemacht werden, und zwar Rechte a) des Käufers – Verbrauchers nach Gesetz Nr. Nr. 634/1992 Slg. zum Verbraucherschutz oder b) des Käufers – eines Unternehmers, der bei Vertragsabschluss und Vertragserfüllung im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit handelt.
- Mit Abschluss des Kaufvertrages stimmt der Käufer mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von ALBA CR spol. s r.o. sowie mit dieser Reklamationsordnung zu und bestätigt, dass er sich mit diesen ordnungsgemäß bekannt gemacht hat. Diese Reklamationsordnung und Qualitätsgarantie gelten für alle Kaufverträge, mit Ausnahme von Verträgen, bei denen mit dem Kunden besondere Bedingungen vereinbart wurden.
- Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (nachstehend Reklamationen) müssen immer in Übereinstimmung mit dieser Reklamationsordnung geltend gemacht werden. Fragen, die nicht durch diese Reklamationsordnung geregelt sind, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik.
II. PFLICHTEN DER VERKÄUFERS
- Der Verkäufer übergibt dem Käufer den Kaufgegenstand in der vereinbarten Menge, Qualität und Ausführung gemäß Bestellung und Auftragsbestätigung. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware bei der Übergabe frei von Mängeln ist. Die Haftung des Verkäufers gilt ausschließlich für Konstruktions-, Herstellungs- oder sonstige Mängel, die durch das Verschulden des Herstellers verursacht wurden. Insbesondere trägt der Verkäufer die Verantwortung dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme der Ware durch den Käufer:
- die Ware die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Eigenschaften hat oder mangels Vereinbarung die vom Verkäufer oder Hersteller beschriebenen Eigenschaften, die der Käufer hinsichtlich der Art der Ware und aufgrund der Werbung des Herstellers erwartete,
- die Ware für den vom Verkäufer angegebenen Zweck und Verwendung geeignet ist oder für den diese Ware üblicherweise verwendet wird,
- die Ware in Qualität oder Ausführung dem vertraglich vereinbarten Muster oder Modell entspricht, falls die Qualität oder die Ausführung nach einem vereinbarten Muster oder Modell vorgegeben wurden, und dass die Menge entspricht,
- die Ware den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
- Zur Ware wird eine Rechnung, ein Lieferschein und bei manchen Waren ein Garantieschein ausgestellt. Wenn kein Garantieschein der Ware beigefügt ist, wird zur Geltendmachung einer Reklamation die Rechnung vorgelegt.
III. QUALITÄT BEI DER ÜBERNAHME
- Der Verkäufer erklärt, dass er die Ware gemäß den Bestimmungen von § 2161 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs an den Käufer übergibt.
- Die Sache ist mangelhaft, wenn sie nicht die in § 2095 und § 2096 des neuen tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches angegebenen Eigenschaften hat, d.h. die vereinbarte Menge, Qualität, Ausführung. Die Leistung einer anderen Sache wird ebenfalls als Mangel angesehen. Als Mangel ist nicht die Lieferung einer geringeren Warenmenge zu verstehen, wenn diese sich aus dem Lieferschein oder der Erklärung des Verkäufers ergibt. Das Recht des Käufers aus mangelhafter Leistung bezieht sich auf den Mangel, den die Sache beim Gefahrübergang auf den Käufer hatte.
IV. HAFTUNGSRECHTE FÜR WARENMÄNGEL
- Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs vom Verkäufer auf den Käufer ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Käufer im vereinbarten Erfüllungsort oder der Zeitpunkt der Übergabe an den Transportdienst zum Transport an den Bestimmungsort.
- Der Käufer ist verpflichtet, bei der Übernahme die Unversehrtheit der Ware, deren Menge und Vollständigkeit des Zubehörs ordnungsgemäß zu überprüfen.
- Offensichtliche Schäden an der Ware oder deren Verpackung bei der Lieferung sind unverzüglich beim Transportdienst zu beanstanden und Unstimmigkeiten sind im Übergabeprotokoll (Lieferschein) zu vermerken. Der Käufer ist nicht verpflichtet, die beschädigte Ware vom Transportdienst zu übernehmen, er ist jedoch verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über den festgestellten Schaden zu informieren. Werden mangelhafte Mengen oder offensichtliche Oberflächenschäden nicht wie oben beschrieben beanstandet, kann der Käufer keine Rechte aus mangelhafter Leistung geltend machen.
- Prüft der Käufer die Ware nach Erhalt nicht, so kann er bei dieser Prüfung feststellbare Mängel nur geltend machen, wenn er nachweisen kann, dass die Ware diese Mängel (z. B. fehlendes Zubehör) bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Käufer hatte. Eine spätere Reklamation wegen Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Ware entzieht dem Käufer nicht das Recht auf Reklamation. Der Verkäufer hat jedoch die Möglichkeit zu beweisen, dass keine Verletzung des Kaufvertrags vorliegt.
- Im Falle, dass die Ware bei der Übernahme durch den Käufer die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt und die mangelhafte Leistung eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer das Recht
a) auf eine neue Lieferung mangelfreier Neuware, falls dies nicht in Hinsicht auf die Art des Mangels unangemessen ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil der Sache, so kann der Käufer nur den Ersatz des mangelhaften Teils durch ein neues Teil verlangen, das zum Zeitpunkt der Reklamation auf dem reklamierten Stuhl üblich montiert wird.
b) Wenn der Käufer nicht vom Kaufvertrag zurücktritt oder nicht von dem Recht Gebrauch macht, mangelfreie Neuware zu liefern, Komponenten auszutauschen oder zu reparieren, kann er einen angemessenen Rabatt vom Kaufpreis verlangen.
c) Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Rabatt, wenn der Verkäufer keine mangelfreie Neuware liefern, ein Teil austauschen oder die Ware reparieren kann oder wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe schafft oder wenn die Abhilfeschaffung dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten verursachen würde.
d) Der Käufer – der Verbraucher ist berechtigt, in allen im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Verbraucherschutzgesetz festgelegten Fällen vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird gegenüber dem Verkäufer am Tag wirksam, an dem ihm die Erklärung des Käufers übergeben oder zugestellt wurde. Der Käufer kann vom Vertrag nicht zurücktreten oder die Lieferung eines neuen Artikels verlangen, wenn er den Artikel nicht in dem Zustand zurückgeben kann, in dem er ihn erhalten hat.
- Der Käufer ist verpflichtet, gleich bei der Reklamation des Mangels oder unverzüglich danach den Verkäufer zu informieren, welches Recht er gewählt hat. Diese Wahl kann der Käufer nicht mehr ändern, mit Ausnahme der im § 2106 Abs. 2 des neuen tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Fällen.
- Der Käufer übergibt die Ware zum Reklamationsverfahren im Zustand, der die Abwicklung der Reklamation ermöglicht (wir akzeptieren beispielsweise keine extrem verschmutzten Waren zur Reklamation – Dreck, Flüssigkeiten usw.).
- Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass er berechtigt ist, eine Reklamation geltend zu machen, insbesondere das Kaufdatum nachzuweisen. Der Käufer ist nicht berechtigt, einen Mangel zu reklamieren, der in der Vergangenheit bereits beanstandet wurde, falls hierfür ein angemessener Rabatt auf den Kaufpreis gewährt wurde.
- Der Käufer kann die Reklamation der Ware in den Geschäftsräumen von ALBA CR spol. s r.o., wo die Ware gekauft wurde, oder im Sitz der Gesellschaft in Škvorec, Masarykovo nám. 26 geltend machen. Der Kaufnachweis für die Ware ist der Reklamation beizufügen.
- Der Verkäufer übernimmt keine Garantie für folgende Sachmängel:
- wenn der Mangel an der Ware zum Zeitpunkt der Warenübernahme vorlag und für einen solchen Mangel ein Rabatt auf den Kaufpreis vereinbart wurde,
- wenn es sich um Gebrauchtware handelt und der Mangel dem Nutzungsgrad oder Verschleiß entspricht, den die Ware bei der Übernahme durch den Käufer hatte,
- wenn der Mangel vom Käufer verursacht wurde (falsche Verwendung, fehlerhafte Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingriff des Käufers oder mechanische Beschädigung),
- Mängel, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Herstellers verursacht wurden (z. B. fehlerhafte Montage – vom Käufer oder einer anderen von ihm autorisierten Person durchgeführt)
- wenn der Mangel infolge einer höheren Gewalt außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers aufgetreten ist (z. B. Naturkatastrophe)
- wenn der Mangel durch unsachgemäße Verwendung, die gegen die allgemein bekannten Nutzungsregeln verstößt, verursacht wurde
- Mängel, die durch die Verwendung unter Bedingungen verursacht werden, bei denen die Temperatur, Staubigkeit, Feuchtigkeit und die chemischen und mechanischen Einflüsse nicht der vorgesehenen Umgebung entsprechen, die direkt vom Hersteller angegeben wird oder die sich eindeutig aus der Art der Sache ergibt
- Mängel, die durch die Abnutzung beim üblichen Gebrauch entstehen (an Verschleißteilen wie Bezugsstoffe, Schaumteile, Polster, Rollen, Gleiter, Oberflächen von Gestellen / Fußkreuze).
- Mängel des Materials, das der Kunde für die Herstellung von Produkten selbst zur Verfügung stellte, sowie Schäden (Mängel), die durch die Verwendung dieser Materialien entstanden sind
- Abweichungen von Farbnuancen und Oberflächenstruktur von fertigen Produkten im Vergleich zu Marketingmaterialien (wie Katalogen und Preislisten) und Farbunterschiede bei Produkten, die im Laufe der Zeit bestellt wurden, die sich aus der Verwendung von Materialien aus verschiedenen Produktionschargen ergeben
- natürliche Eigenschaften von Materialien wie naturbedingte Abweichungen von Holzfarben, Änderungen der Oberflächeneigenschaften, einschließlich Farbverlust (Verblassen) aufgrund von Alterung, Lichteinwirkung, direkter Sonneneinstrahlung oder Kontakt mit anderen Materialien; charakteristische Naturmerkmale von Leder und Veränderungen des Leders infolge unsachgemäßen Gebrauchs; Pilling von Bezugsstoffen.
- wenn der vorgelegte Garantieschein oder der Kaufnachweis offensichtliche Anzeichen für Änderungen der Angaben aufweist.
V. GARANTIEZEIT UND GELTENDMACHUNG EINER REKLAMATION
- Der Käufer – der Verbraucher ist berechtigt, Mängelansprüche innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme der Ware geltend zu machen. Für die Produktlinie EMPIRE wird eine verlängerte Garantiezeit von 60 Monaten gewährt. Die Garantiezeit ist fest und kann nach deren Ablauf nicht verlängert oder erneuert werden. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe der Ware an den Käufer zu laufen. Wenn die Ware gemäß Vertrag versendet wurde, läuft die Garantiezeit ab dem Datum, an dem die Ware an den Bestimmungsort geliefert wurde.
Die Garantie gilt nur für Produkte, die zum vorgesehenen Zweck und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Montage und den Bedingungen für die Verwendung, Wartung und Reinigung verwendet werden.
Die Produkte sind für eine Nutzung von 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche vorgesehen (mit Ausnahme von Produkten, die für den 24/7 Einsatz bestimmt sind). Bei Überschreitung der angegebenen Nutzungszeit verkürzt sich die Garantiezeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer des Produkts.
- Bei der Geltendmachung einer Reklamation füllt der Käufer das REKLAMATIONSFORMULAR auf der Website von ALBA CR spol. s r.o. albaseating.com aus. Anschließend erhält der Käufer eine schriftliche Bestätigung – ein Reklamationsprotokoll, das als Dokument bei der Abwicklung der Reklamation dient.
Bei allen Reklamationen ist der Käufer verpflichtet, alle erforderlichen Daten (Rechnungs- oder Lieferscheinnummer, Beschreibung des Mangels und Vorschlag zur Lösung der Reklamation) anzugeben wobei er deren Vollständigkeit und Richtigkeit garantiert. Das Reklamationsprotokoll enthält Informationen darüber, wann die Reklamation eingereicht wurde, was deren Betreff ist und welche Lösung der Reklamation der Käufer – Verbraucher verlangt.
- Während der Garantiezeit ersetzt (repariert oder tauscht) der Hersteller kostenlos alle Teile, die durch einen Produktionsfehler oder einen Materialfehler beschädigt wurden. Bei der Abwicklung der Reklamation geht der Hersteller nach eigenem Ermessen vor, indem er entweder die beschädigte Ware repariert oder die defekten Komponenten ersetzt oder die beanstandete Ware durch mangelfreie Neuware ersetzt. Bei der Reparatur oder dem Austausch von Waren verlängert sich die Gewährleistungsfrist um die Dauer, in der sich die Waren im Reklamationsverfahren befanden.
- Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Warenaustauschs im Rahmen der Abwicklung der Reklamation keine neue Frist für die Geltendmachung von Mangelansprüchen zu laufen beginnt.
VI. ABWICKLUNG DER REKLAMATION
- Die Reklamation, einschließlich der Behebung von Mängeln, muss unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Geltendmachung der Reklamation, abgewickelt werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren eine längere Frist. Der vergebliche Ablauf dieser Frist gilt als wesentlicher Verstoß gegen den Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art und Weise der Abwicklung der Reklamation und deren Dauer schriftlich zu bestätigen.
VII. ABHOLUNG DER WARE AUS DER GARANTIEREPARATUR
- Sobald die Reklamation fertig ist, informiert der Verkäufer den Käufer entweder schriftlich, telefonisch oder per SMS. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die erforderlichen Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, auf die der Käufer sich wünscht, über die fertige Reklamation informiert zu werden.
- Der Verkäufer stellt dem Käufer eine schriftliche Bestätigung aus oder sendet ihm eine solche zu, in der das Datum und die Art der Erledigung der Reklamation, die Bestätigung der Reparatur und die Dauer der Reklamation oder die Gründe für die Ablehnung der Reklamation angegeben sind.
- Der Käufer ist verpflichtet, die beanspruchte Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag zu übernehmen, an dem die Reklamation spätestens hätte erledigt werden müssen. Nach dieser Zeit ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Lagerungskosten zu berechnen oder die Ware selbst auf das Konto des Käufers zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer vorab über diese Vorgehensweise informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Übernahme der Ware einräumen.
- Bei Nichtabholung der reklamierten Ware aus der Garantiereparatur innerhalb von 30 Tagen nach dem Termin, in dem die Garantiereparatur abgeschlossen wurde, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr von 50 CZK pro Artikel für jeden Tag der Verzögerung bei der Abholung der Ware zu erstatten.
- Bei der Übergabe der Ware nach Abwicklung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, das Dokument, das er bei der Annahme der Ware zur Reklamation erhalten hat, vorzulegen und seine Identität nachzuweisen.
VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Diese Reklamationsordnung und Qualitätsgarantie treten am 1.4.2022 in Kraft.
- Änderungen der Reklamationsordnung und der Qualitätsgarantie sind vorbehalten. Jeder Kaufvertrag unterliegt den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen, Reklamationsordnung und Qualitätsgarantie.